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Schul- und Kultusreferat Geschäftsleitung
2 Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen |
Info-Schul;
haushaltsrechtliche
Vorschriften.
1. Bereitstellung der Mittel
Die Mittel zur Finanzierung
der Info-Schul-Projekte kommen vom Bund. Die bewilligten Mittel für ein
Schuljahr kommen in der Regel in einer Summe für alle Schulen und müssen den einzelnen
Unterabschnitten des Referatshaushalts zugeordnet werden. Sch – GL2 setzt sich
mit der Fachabteilung 2 in Verbindung, damit künftig eine sofortige Zuordnung
der Gelder gewährleistet ist. Die eingegangenen Mittel werden in den
entsprechenden Unterabschnitten (=
Schulart) der Einnahmenhaushaltsstelle für Info-Schul, d.h. Gruppierung
177.3000 zugebucht. Diese Einnahmenhaushaltsstellen haben einen
Zweckbindungsvermerk zur jeweils korrespondierenden Ausgabenhaushaltsstelle für
Info-Schul, d.h. Gruppierung 634.0000. Ca. drei Wochen nach Eingang der Zahlung
steht das Geld dann auf der Ausgabenhaushaltsstelle zur Verfügung. Dort muss es
noch den einzelnen Schulen auf deren Kostenstellen zugebucht werden, damit die
Mittel tatsächlich dort verwendet werden können. An den Schulen stehen jeweils
rd. 20 Gruppierungen als Budgetmittel zur Verfügung, die vor Ort bewirtschaftet
werden. Die Gruppierung 634 für Info-Schul-Mittel kommt gesondert hinzu.
Obwohl es sich hier um
Gelder des Bundes handelt, müssen diese Mittel nach den haushaltsrechtlichen
Vorschriften der Landeshauptstadt München bewirtschaftet werden.
Grundsätzlich werden alle
Ausgaben für Info-Schul-Projekte ausschließlich aus der Haushaltsstelle
......634.0000... im Verwaltungshaushalt gezahlt. Ausnahme bilden die
Anschaffungen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sowie EDV-Zubehör
im Wert über
800,00 DM (410,00 €, ohne
MWSt). Um die entsprechenden Bestellungen, bzw. Zahlungen im Vermögenshaushalt
– bewegliches Vermögen tätigen zu können, müssen die Mittel in entsprechender
Höhe im Wege einer Mittelbereitstellung auf die Gruppierung 935.0330 (Einrichtung,
Ausstattung) oder 935.0365 (EDV- Ausstattung) umgeschichtet werden. Hierzu ist
ein Antrag über die zuständige Fachabteilung an Sch – GL 2 zu leiten.
2. Beschaffungen
2.1 Beschaffung von
DV-Ausstattung
Alle Beschaffungen im
EDV-Bereich sind grundsätzlich und ausschliesslich über das Projekt Information/Kommunikation
abzuwickeln. Dazu ist die folgende Vorgehensweise für alle Info-schulprojekte
bindend:
Der Bedarf ist zu
formulieren und fachlich zu begründen. PIK prüft die technische Vereinbarkeit
mit dem Vernetzungskonzept. Bei Konformität mit dem Vernetzungskonzept wird der
Bedarf entweder aus dem Warenkorb des Rund-um-sorglos-Partners abgerufen oder
von der Vergabesachbearbeitung weiterbearbeitet.
Rechnung und Lieferung
erfolgen an die Schule, wo dann auch die Auszahlungsanordnung erstellt wird. Den
Sichtvermerk (Punkt 8.3 BeschO) erteilt PIK auf Anforderung der Schule.
2.2 sonstige Beschaffungen
Bei jedem
Beschaffungsvorgang ist grundsätzlich zu prüfen, ob ein Rahmenvertrag für den
Bedarfsgegenstand oder die Leistung vorliegt. Hierzu können von der
Haushaltssachbearbeiterin/dem Haushaltssachbearbeiter der Schule grundsätzlich
die im VGW (elektronisches Vergabeverfahren) eingegebenen Listen abgerufen
werden. Kann über diese Listen keine eindeutige Bestimmung vorgenommen werden,
steht für Rückfragen die Vergabestelle
1 (Städt. Telefonbuch S. 25) zur
Verfügung. Liegt ein entsprechender Rahmenvertrag vor, muss dieser zwingend
bedient werden. Das heißt, die Bestellung erfolgt aus dem Rahmenvertrag.
Liegt kein Rahmenvertrag
vor, bestimmt der Wert der Beschaffung die weiteren Verfahrensschritte (vgl.
auch Anlagen 1 bis 3):
·
unter
100 DM (50 €) Bareinkauf
ist möglich
·
100
DM bis 800 DM (50 € bis 500 €)
Es müssen mindestens zwei schriftliche Angebote eingeholt werden
·
über
800 DM (über 500 €)
Es müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden.
(Alle Beträge verstehen sich
ohne Mehrwertsteuer).
Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände im Wert über 100 DM müssen inventarisiert werden
(Fahrnisordnung; Versicherung!).
3. Reisekostenabrechnungen
Bei
Info-Schul-Veranstaltungen handelt es sich ausschließlich um Dienstreisen, keine Fortbildungsreisen!
Grundsätzlich besteht
Anspruch auf
·
Übernachtungsgeld
·
gekürztes Tagegeld
·
Fahrtkosten
für Lehrkräfte (auch
staatliche Lehrkräfte!).
Der Antrag ist mit dem
allgemeinen Formblatt der Landeshauptstadt München zu stellen. Falls Steuer
gezahlt werden muss, ergeht für staatliche Lehrkräfte eine entsprechende
Meldung an das Staatliche Schulamt, bei städtischen Dienstkräften erfolgt die
entsprechende Abrechnung über das Gehalts- und Lohnverrechnungsamt.
Die Dienstreisen werden
ebenfalls aus der Haushaltsstelle „Info-Schul“ .....634.0000.. gezahlt. Die
Abrechnung wird zentral bei Sch – GL 2 durchgeführt.
Unsere Bitte: Es erleichtert
und beschleunigt die Abrechnung, wenn Besonderheiten, wie z.B. Rechnungsteilungen
o.ä. deutlich gekennzeichnet sind und die Belege vollständig vorliegen.