Datum: 08.11.2001

 

     

Schul- und

Kultusreferat

Geschäftsleitung 2

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

 

 

 

 

 

 


Info-Schul;

haushaltsrechtliche Vorschriften.

 

 

Vormerkung

 

1. Bereitstellung der Mittel

Die Mittel zur Finanzierung der Info-Schul-Projekte kommen vom Bund. Die bewilligten Mittel für ein Schuljahr kommen in der Regel in einer Summe für alle Schulen und müssen den einzelnen Unterabschnitten des Referatshaushalts zugeordnet werden. Sch – GL2 setzt sich mit der Fachabteilung 2 in Verbindung, damit künftig eine sofortige Zuordnung der Gelder gewährleistet ist. Die eingegangenen Mittel werden in den entsprechenden Unterabschnitten     (= Schulart) der Einnahmenhaushaltsstelle für Info-Schul, d.h. Gruppierung 177.3000 zugebucht. Diese Einnahmenhaushaltsstellen haben einen Zweckbindungsvermerk zur jeweils korrespondierenden Ausgabenhaushaltsstelle für Info-Schul, d.h. Gruppierung 634.0000. Ca. drei Wochen nach Eingang der Zahlung steht das Geld dann auf der Ausgabenhaushaltsstelle zur Verfügung. Dort muss es noch den einzelnen Schulen auf deren Kostenstellen zugebucht werden, damit die Mittel tatsächlich dort verwendet werden können. An den Schulen stehen jeweils rd. 20 Gruppierungen als Budgetmittel zur Verfügung, die vor Ort bewirtschaftet werden. Die Gruppierung 634 für Info-Schul-Mittel kommt gesondert hinzu.

Obwohl es sich hier um Gelder des Bundes handelt, müssen diese Mittel nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Landeshauptstadt München bewirtschaftet werden.

Grundsätzlich werden alle Ausgaben für Info-Schul-Projekte ausschließlich aus der Haushaltsstelle ......634.0000... im Verwaltungshaushalt gezahlt. Ausnahme bilden die Anschaffungen von Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sowie EDV-Zubehör im Wert über

800,00 DM (410,00 €, ohne MWSt). Um die entsprechenden Bestellungen, bzw. Zahlungen im Vermögenshaushalt – bewegliches Vermögen tätigen zu können, müssen die Mittel in entsprechender Höhe im Wege einer Mittelbereitstellung auf die Gruppierung 935.0330 (Einrichtung, Ausstattung) oder 935.0365 (EDV- Ausstattung) umgeschichtet werden. Hierzu ist ein Antrag über die zuständige Fachabteilung an Sch – GL 2 zu leiten.

 

2. Beschaffungen

2.1 Beschaffung von DV-Ausstattung

Alle Beschaffungen im EDV-Bereich sind grundsätzlich und ausschliesslich über das Projekt Information/Kommunikation abzuwickeln. Dazu ist die folgende Vorgehensweise für alle Info-schulprojekte bindend:

Der Bedarf ist zu formulieren und fachlich zu begründen. PIK prüft die technische Vereinbarkeit mit dem Vernetzungskonzept. Bei Konformität mit dem Vernetzungskonzept wird der Bedarf entweder aus dem Warenkorb des Rund-um-sorglos-Partners abgerufen oder von der Vergabesachbearbeitung weiterbearbeitet.

Rechnung und Lieferung erfolgen an die Schule, wo dann auch die Auszahlungsanordnung erstellt wird. Den Sichtvermerk (Punkt 8.3 BeschO) erteilt PIK auf Anforderung der Schule.

 

 

2.2 sonstige Beschaffungen

Bei jedem Beschaffungsvorgang ist grundsätzlich zu prüfen, ob ein Rahmenvertrag für den Bedarfsgegenstand oder die Leistung vorliegt. Hierzu können von der Haushaltssachbearbeiterin/dem Haushaltssachbearbeiter der Schule grundsätzlich die im VGW (elektronisches Vergabeverfahren) eingegebenen Listen abgerufen werden. Kann über diese Listen keine eindeutige Bestimmung vorgenommen werden, steht für Rückfragen  die Vergabestelle 1 (Städt.      Telefonbuch S. 25) zur Verfügung. Liegt ein entsprechender Rahmenvertrag vor, muss dieser zwingend bedient werden. Das heißt, die Bestellung erfolgt aus dem Rahmenvertrag.

Liegt kein Rahmenvertrag vor, bestimmt der Wert der Beschaffung die weiteren Verfahrensschritte (vgl. auch Anlagen 1 bis 3):

·         unter 100 DM (50 €)                                                                                                                        Bareinkauf ist möglich

·         100 DM bis 800 DM (50 € bis 500 €)                                                                                                               Es müssen mindestens zwei schriftliche Angebote eingeholt werden

 

·         über 800 DM (über 500 €)                                                                                                                         Es müssen mindestens drei schriftliche Angebote eingeholt werden.

(Alle Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer).

 

Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände im Wert über 100 DM müssen inventarisiert werden (Fahrnisordnung; Versicherung!).

 

3. Reisekostenabrechnungen

Bei Info-Schul-Veranstaltungen handelt es sich ausschließlich um Dienstreisen, keine Fortbildungsreisen!

Grundsätzlich besteht Anspruch auf

·                         Übernachtungsgeld

·                         gekürztes Tagegeld

·                          Fahrtkosten

für Lehrkräfte (auch staatliche Lehrkräfte!).

Der Antrag ist mit dem allgemeinen Formblatt der Landeshauptstadt München zu stellen. Falls Steuer gezahlt werden muss, ergeht für staatliche Lehrkräfte eine entsprechende Meldung an das Staatliche Schulamt, bei städtischen Dienstkräften erfolgt die entsprechende Abrechnung über das Gehalts- und Lohnverrechnungsamt.

Die Dienstreisen werden ebenfalls aus der Haushaltsstelle „Info-Schul“ .....634.0000.. gezahlt. Die Abrechnung wird zentral bei Sch – GL 2 durchgeführt.

Unsere Bitte: Es erleichtert und beschleunigt die Abrechnung, wenn Besonderheiten, wie z.B. Rechnungsteilungen o.ä. deutlich gekennzeichnet sind und die Belege vollständig vorliegen.